Antisemitismus als politisches Schutzschild?
Warum Kritik an Netanjahus Regierung kein Antisemitismus ist – und wo sie in Judenhass umschlägt
Ein jüdischer Mensch in Deutschland ist nicht für Bomben auf Gaza verantwortlich. Eine Synagoge ist keine israelische Botschaft. Und Benjamin Netanjahu spricht weder für alle Israelis noch für alle Jüdinnen und Juden dieser Welt.
Eigentlich ist das gar nicht kompliziert. Aber es wird künstlich kompliziert gemacht.
Trotzdem werden seit dem Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 und dem folgenden Krieg in Gaza Begriffe, Verantwortlichkeiten und Identitäten ständig miteinander vermischt. Manche erklären nahezu jede Kritik an Israel zum Antisemitismus. Andere tarnen alten Judenhass als vermeintlich mutige Kritik an der israelischen Regierung.
Beides ist falsch – und beides schadet.
Wer jede Kritik an israelischer Politik als antisemitisch abwehrt, schützt damit keine jüdischen Menschen. Er macht den Antisemitismusbegriff zum politischen Schutzschild einer Regierung. Wer umgekehrt jüdische Menschen für Israels Politik verantwortlich macht, antisemitische Verschwörungsmythen verbreitet oder die Vernichtung Israels fordert, übt keine sachliche Kritik. Er verbreitet Judenhass.
Wir müssen beides gleichzeitig können:
Antisemitismus ohne Einschränkung bekämpfen und die israelische Regierung ohne Einschränkung kritisieren.
Was ist Antisemitismus?
Antisemitismus ist Feindseligkeit, Diskriminierung, Abwertung oder Gewalt gegenüber jüdischen Menschen, weil sie jüdisch sind oder dafür gehalten werden. Er kann sich auch gegen jüdische Einrichtungen, Gemeinden oder Symbole richten.
Antisemitismus hat unterschiedliche Erscheinungsformen.
Der christliche Antijudaismus erklärte jüdische Menschen über Jahrhunderte zu Feinden des christlichen Glaubens [uups, die Christen waren's]. Der moderne rassistische Antisemitismus machte daraus im 19. und 20. Jahrhundert eine angeblich biologische Eigenschaft. Jüdinnen und Juden wurden nicht mehr nur wegen ihrer Religion verfolgt, sondern als unveränderliche, angeblich minderwertige oder gefährliche „Rasse“ konstruiert.
Hinzu kommen Verschwörungserzählungen: Juden würden heimlich Banken, Medien, Regierungen oder die Weltwirtschaft kontrollieren. Sie seien für Kriege, Kapitalismus, Kommunismus, Migration oder gesellschaftliche Veränderungen verantwortlich. Dass sich diese Behauptungen teilweise gegenseitig widersprechen, stört ihre Anhänger nicht. Antisemitismus ist keine rationale Analyse. Er ist ein Weltbild, das für jedes Problem einen jüdischen Schuldigen erfindet.
Nationalsozialisten machten diesen Wahn zur staatlichen Ideologie. Er führte zur systematischen Entrechtung, Verfolgung und Ermordung von sechs Millionen europäischen Jüdinnen und Juden.
Dieser Antisemitismus ist nicht verschwunden. Er lebt in Neonazismus, Verschwörungsbewegungen, Teilen des religiösen Fundamentalismus und auch in manchen vermeintlich linken oder antiimperialistischen Milieus weiter.
Das Bundeskriminalamt registrierte für 2025 insgesamt 6.548 antisemitische Straftaten – erneut ein Höchststand. Der Bundesverband RIAS dokumentierte im selben Jahr 8.725 antisemitische Vorfälle. Beide Statistiken erfassen unterschiedliche Sachverhalte und sind deshalb nicht unmittelbar vergleichbar. Sie zeigen aber, dass Antisemitismus in Deutschland keine historische Fußnote ist.
Israel, Judentum und jüdische Menschen sind nicht dasselbe
Judentum kann eine Religion, eine kulturelle Zugehörigkeit, eine Familiengeschichte oder Teil einer persönlichen Identität sein. Viele jüdische Menschen sind religiös, andere liberal, orthodox, atheistisch oder säkular. Es gibt jüdische Konservative, Sozialisten, Liberale, Nationalisten, Pazifisten und Menschen, die sich überhaupt nicht politisch einordnen möchten.
Israel ist ein Staat.
Die israelische Regierung ist die politische Führung dieses Staates für eine begrenzte Zeit.
Diese drei Ebenen dürfen nicht gleichgesetzt werden.
Die israelische Bevölkerung ist genauso wenig identisch mit ihrer Regierung wie die deutsche Bevölkerung mit der jeweiligen Bundesregierung. Millionen Israelis kritisieren Netanjahu, demonstrieren gegen seine Politik, kämpfen gegen den Einfluss religiöser und nationalistischer Parteien oder fordern ein Ende des Krieges.
Unter diesen Kritikern befinden sich selbstverständlich auch sehr viele jüdische Israelis.
Schon deshalb ist die Behauptung absurd, Kritik an Netanjahu oder seiner Regierung richte sich zwangsläufig gegen jüdische Menschen.
Kritik an Israel ist nicht automatisch antisemitisch
Israel ist ein Staat und muss deshalb genauso kritisiert werden können wie jeder andere Staat.
Man darf die israelische Regierung ablehnen. Man darf ihre Gesetze für falsch halten, ihre Militärstrategie verurteilen, die Besatzung kritisieren, den Siedlungsbau bekämpfen und Sanktionen fordern. Man darf, nein man muss Benjamin Netanjahu für ungeeignet, korrupt, gefährlich oder politisch verantwortlich für katastrophale Entscheidungen halten.
Man darf auch über Zionismus, die Staatsgründung Israels, die Nakba, unterschiedliche Staatsmodelle und die Rechte der palästinensischen Bevölkerung diskutieren. Solche Debatten können kontrovers, emotional oder historisch einseitig geführt werden. Das macht sie nicht automatisch antisemitisch.
Selbst die von zahlreichen Staaten und Institutionen verwendete Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance stellt ausdrücklich klar, dass Kritik an Israel, wie sie auch gegenüber anderen Staaten geäußert wird, nicht als antisemitisch gelten kann.
Die Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus, die von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern als Alternative beziehungsweise Ergänzung zur IHRA-Definition entwickelt wurde, zieht die Grenze noch deutlicher. Nach ihr sind auch scharfe Kritik an Israel, die Unterstützung palästinensischer Rechte, Boykottforderungen oder die Kritik am Zionismus nicht schon für sich genommen antisemitisch.
Entscheidend ist nicht, ob Kritik höflich klingt. Entscheidend ist, ob sie sich gegen konkrete Politik richtet oder gegen jüdische Menschen als jüdische Menschen.
Der 3D-Test: hilfreich, aber kein Naturgesetz
Der israelische Politiker und Menschenrechtsaktivist Natan Scharanski entwickelte 2003 den sogenannten 3D-Test. Er sollte helfen, legitime Israelkritik von israelbezogenem Antisemitismus zu unterscheiden.
Die drei D stehen für Dämonisierung, Delegitimierung und Doppelstandards.
Der Test kann eine hilfreiche Orientierung sein. Er ist aber weder ein Gesetz noch eine allgemein verbindliche wissenschaftliche Definition. Besonders bei „Doppelstandards“ und „Delegitimierung“ kommt es stark auf Inhalt, Absicht und Zusammenhang einer Aussage an.
Dämonisierung
Kritik wird antisemitisch, wenn Israel oder „die Juden“ nicht mehr als politische Akteure betrachtet, sondern zum übernatürlichen oder absoluten Bösen erklärt werden.
Dazu gehören klassische antisemitische Bilder und Erzählungen: jüdische Weltverschwörungen, Kindermordlegenden, angebliche Kontrolle der Medien oder die Vorstellung, Israel steuere heimlich Regierungen und internationale Institutionen.
Auch Gleichsetzungen israelischer Politik mit dem Holocaust oder die Darstellung jüdischer Israelis als neue Nationalsozialisten sind häufig Formen antisemitischer Täter-Opfer-Umkehr. Sie verwenden das Menschheitsverbrechen, das an den europäischen Juden begangen wurde, um jüdische Menschen kollektiv zu beleidigen oder historisch zu entlasten.
Das bedeutet nicht, dass israelische Kriegsverbrechen nicht als Kriegsverbrechen bezeichnet werden dürften. Dafür braucht es keinen Hitlervergleich.
Das Völkerrecht stellt ausreichend klare Begriffe bereit.
Delegitimierung
Problematisch wird Kritik, wenn ausschließlich jüdischen Menschen jede Form politischer Selbstbestimmung abgesprochen wird oder wenn die Auflösung Israels mit Vertreibung, Unterwerfung oder Tötung seiner jüdischen Bevölkerung verbunden werden soll.
Die Frage nach der künftigen staatlichen Ordnung zwischen Mittelmeer und Jordan ist jedoch nicht automatisch antisemitisch. Man kann einen palästinensischen Staat neben Israel, einen gemeinsamen demokratischen Staat oder andere politische Modelle befürworten.
Entscheidend ist, ob für alle dort lebenden Menschen gleiche Rechte, körperliche Sicherheit und politische Teilhabe gelten sollen – oder ob eine Bevölkerungsgruppe vertrieben und beherrscht werden soll.
Kein Staat besitzt ein Recht auf eine bestimmte Regierung, bestimmte Grenzen oder eine bestimmte ethnische Mehrheit.
Menschen besitzen Rechte: Menschenrechte.
Doppelstandards
Doppelstandards können ein Hinweis auf Antisemitismus sein. Wer ausschließlich Israel dämonisiert, während er vergleichbare oder schwerere Verbrechen anderer Staaten entschuldigt, kann von antisemitischen Motiven beeinflusst sein.
Aber nicht jede besondere Beschäftigung mit Israel ist automatisch ein Doppelstandard.
Menschen konzentrieren sich aus persönlichen, politischen oder biografischen Gründen auf einzelne Konflikte. Journalisten haben Fachgebiete. Aktivisten wählen Schwerpunkte. Von niemandem kann verlangt werden, vor der Kritik an einem Verbrechen zuerst alle anderen Verbrechen der Welt aufzuzählen.
Die richtige Frage lautet deshalb nicht nur: „Kritisiert jemand Israel besonders häufig?“
Sie lautet: „Mit welchen Argumenten, Bildern und Maßstäben geschieht das?“
Der 3D-Test ist ein Warnsystem, kein Gedankenlesegerät.
Wann Israelkritik antisemitisch wird
Die Grenze wird überschritten, wenn nicht mehr staatliche Entscheidungen, sondern jüdische Menschen als Kollektiv angegriffen werden.
Antisemitisch ist es beispielsweise,
- jüdische Menschen weltweit für Handlungen der israelischen Regierung verantwortlich zu machen,
- von Juden zu verlangen, dass sie sich öffentlich von Israel distanzieren,
- Synagogen oder jüdische Geschäfte wegen des Gaza-Krieges anzugreifen,
- antisemitische Verschwörungsmythen auf Israel zu übertragen,
- von einer geheimen jüdischen Kontrolle über Politik, Medien oder Finanzwelt zu sprechen,
- den Holocaust zu leugnen, zu verharmlosen oder für Täter-Opfer-Umkehr zu instrumentalisieren,
- jüdische Menschen zu bedrohen, zu vertreiben oder ihre Ermordung zu befürworten,
- das Leben und die Sicherheit jüdischer Menschen grundsätzlich weniger wert zu finden.
Eine jüdische Schülerin in Mainz muss sich nicht für Netanjahu rechtfertigen. Ein jüdischer Restaurantbesitzer in Berlin muss keine Stellungnahme zum Gazastreifen abgeben. Und eine deutsche Synagoge ist kein zulässiges Ziel für den Protest gegen israelische Militäreinsätze.
Wer jüdische Menschen angreift, um Israel zu treffen, kritisiert keinen Staat. Er ist Antisemit.
Die Netanjahu-Regierung muss kritisiert werden
Die seit Ende 2022 von Benjamin Netanjahu geführte Regierung wurde bereits bei ihrer Bildung als die am weitesten rechts stehende Regierung in der Geschichte Israels beschrieben. In ihr erhielten rechtsextreme, religiös-nationalistische und siedlernahe Kräfte erheblichen Einfluss.
Zu ihren prägenden Politikern gehören beziehungsweise gehörten Itamar Ben-Gvir von der Partei Otzma Jehudit und Bezalel Smotrich von der Partei Religiöser Zionismus. Beide stehen für eine Politik, die palästinensische Rechte massiv einschränkt, den Siedlungsbau vorantreibt und eine dauerhafte israelische Kontrolle über besetzte Gebiete befürwortet.
Ben-Gvir und andere Politiker aus Netanjahus Umfeld haben wiederholt die Umsiedlung großer Teile der Bevölkerung Gazas gefordert oder als angeblich „freiwillige Auswanderung“ beworben. Im September 2026 wurden solche Forderungen im Vorfeld der israelischen Parlamentswahl erneut erhoben. Eine Ausreise unter militärischem Druck, bei zerstörten Wohnungen und fehlender Lebensgrundlage wäre allerdings kaum als frei zu bezeichnen.
Diese Politik darf und muss als rechtsextrem, menschenfeindlich und gefährlich kritisiert werden.
Daran ist nichts antisemitisch.
Religiöse Parteien und politische Macht
Auch der Einfluss religiöser Parteien auf die israelische Politik gehört in die Kritik. Dabei muss allerdings zwischen verschiedenen religiösen und politischen Strömungen unterschieden werden.
„Die orthodoxen Juden“ sind kein einheitlicher politischer Block.
Ultraorthodoxe Parteien wie Schas und Vereinigtes Thora-Judentum konzentrieren sich unter anderem auf religiöse Schulen, staatliche Finanzierung, den Einfluss religiöser Institutionen sowie die Befreiung ultraorthodoxer Männer vom Militärdienst. Gerade die Frage der Wehrpflicht führte zu schweren Konflikten mit Netanjahu und zeitweise zum Rückzug ultraorthodoxer Parteien aus seiner Regierung.
Davon zu unterscheiden sind religiös-zionistische und nationalistische Siedlerbewegungen. Sie verbinden religiöse Vorstellungen mit territorialen Ansprüchen und einer Politik, die Palästinensern gleiche Rechte verweigert oder ihre Vertreibung befürwortet.
Kritik an religiösen Parteien, an Privilegien für Religionsgemeinschaften, an religiösem Familienrecht oder an der politischen Macht von Rabbinern ist legitim. Das gilt ebenso für die Kritik an Kirchen, islamischen Verbänden und jeder anderen religiösen Institution.
Antisemitisch wird sie, wenn aus der Kritik an bestimmten Institutionen eine Behauptung über „die Juden“ und deren angeblichen Charakter gemacht wird.
Gaza: Selbstverteidigung ist kein Freibrief
Am 7. Oktober 2023 verübten Hamas und weitere bewaffnete Gruppen einen massiven Terrorangriff auf Israel. Sie ermordeten gezielt Zivilisten, verschleppten Menschen als Geiseln und verübten weitere schwere Verbrechen.
Die unabhängige Untersuchungskommission der Vereinten Nationen kam zu dem Ergebnis, dass Hamas und andere bewaffnete palästinensische Gruppen dabei Kriegsverbrechen begangen haben. Die gezielte Tötung von Zivilisten, die Geiselnahmen, die Vergewaltigungen und andere Arten von Folter sind durch nichts zu rechtfertigen.
Die Anerkennung dieser Verbrechen verpflichtet jedoch nicht dazu, jedes spätere Handeln der israelischen Regierung zu verteidigen.
Das Recht eines Staates auf Selbstverteidigung ist kein Recht auf unbegrenzte Gewalt. Auch im Krieg gelten das humanitäre Völkerrecht, der Schutz der Zivilbevölkerung, das Verhältnismäßigkeitsprinzip und das Verbot, Hunger als Kriegswaffe einzusetzen.
Die unabhängige UN-Untersuchungskommission stellte sowohl auf israelischer als auch auf palästinensischer Seite Kriegsverbrechen fest. Hinsichtlich israelischer Angriffe und des Umgangs mit der palästinensischen Bevölkerung dokumentierte sie darüber hinaus Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Im November 2024 erließ der Internationale Strafgerichtshof Haftbefehle gegen Benjamin Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Joaw Galant. Die Richter sahen hinreichende Gründe für den Verdacht auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Ein Haftbefehl ist noch keine Verurteilung. Er bedeutet aber, dass ein unabhängiges internationales Gericht die Vorwürfe für so schwerwiegend und ausreichend begründet hält, dass eine Festnahme und ein Strafverfahren gerechtfertigt erscheinen. Die Verfahrensinformationen veröffentlicht der Strafgerichtshof.
Auch die rechtliche Bewertung als Völkermord muss korrekt dargestellt werden. Eine unabhängige UN-Kommission kam 2025 zu dem Ergebnis, Israel habe in Gaza Völkermord begangen, und bekräftigte ihre Bewertung 2026. Israel weist diesen Vorwurf zurück.
Das Verfahren Südafrikas gegen Israel vor dem Internationalen Gerichtshof ist dagegen noch nicht endgültig entschieden. Der Gerichtshof hat vorläufige Schutzmaßnahmen angeordnet, aber bislang kein abschließendes Urteil darüber gefällt, ob Israel gegen die Völkermordkonvention verstoßen hat. Der aktuelle Verfahrensstand ist beim Internationalen Gerichtshof dokumentiert.
Wer diese Unterschiede ignoriert, macht sich unnötig angreifbar.
Man muss nichts übertreiben, um das Geschehen in Gaza scharf zu verurteilen.
Die belegten Tatsachen und die bestehenden völkerrechtlichen Vorwürfe sind schlimm genug.
Auch die Besatzung ist keine Erfindung von „Israelhassern“
Die israelische Besatzungs- und Siedlungspolitik wird nicht nur von palästinensischen Organisationen kritisiert.
Der Internationale Gerichtshof kam in seinem Rechtsgutachten vom Juli 2024 zu dem Ergebnis, dass Israels fortgesetzte Präsenz in den besetzten palästinensischen Gebieten rechtswidrig ist. Er bewertete auch die Siedlungspolitik und Teile der Annexion als Verstöße gegen internationales Recht.
Das Gutachten ist kein antisemitisches Flugblatt. Es stammt vom höchsten Gericht der Vereinten Nationen.
Das Verfahren trägt die offizielle englische Bezeichnung:
Legal Consequences arising from the Policies and Practices of Israel in the Occupied Palestinian Territory, including East Jerusalem (Advisory Opinion).
Fundstellen & Dokumente zur Überprüfung ist die offizielle Fall-Übersicht: Alle Dokumente, Erklärungen und das vollständige Gutachten sind auf der Website des Internationalen Gerichtshofs (ICJ-CIJ) einsehbar. Es gibt eine Zusammenfassung auf Deutsch. Der Deutsche Bundestag setzt sich in der Bundestag-Drucksache 21/4066 inhaltlich detailliert mit genau diesem Gutachten auseinander.
Man kann seine juristische Argumentation diskutieren. Man kann einzelne Schlussfolgerungen kritisieren. Aber die Behauptung, jede grundsätzliche Kritik an Besatzung und Siedlungsbau sei antisemitisch, ist nicht haltbar.
Kritik an Israel ist nicht Kritik an „den Juden“
Sprache verrät häufig, ob jemand wirklich über Politik spricht.
Wer „die israelische Regierung“, „die israelische Armee“, „Netanjahu“, „Ben-Gvir“, „Smotrich“ oder eine konkrete militärische Entscheidung meint, sollte genau das sagen.
Wer stattdessen ständig von „den Juden“ spricht, obwohl es um eine staatliche Entscheidung geht, hat die Ebene gewechselt.
Ebenso verdächtig ist es, wenn alte antisemitische Begriffe nur notdürftig ersetzt werden: Aus der angeblichen jüdischen Weltverschwörung wird dann eine „zionistische Weltmacht“, aus der angeblichen jüdischen Medienkontrolle eine „Israel-Lobby“, die vermeintlich jede Regierung und jede Zeitung steuert. Wir kennen das aus der Rethorik einer als gesichert rechtsextrem eingestuften deutschen Partei.
Natürlich existieren Lobbyorganisationen. Staaten betreiben Interessenpolitik. Regierungen versuchen, Medien und öffentliche Debatten zu beeinflussen. Das gilt für Israel genauso wie für die USA, Russland, China, Saudi-Arabien oder Deutschland.
Antisemitisch wird die Analyse, wenn aus konkreter Einflussnahme eine allmächtige, geheime und kollektiv jüdische Verschwörung konstruiert wird.
Der Antisemitismusvorwurf darf nicht zur politischen Waffe werden
Antisemitismus ist real. Er bedroht Menschen, schränkt ihre Freiheit ein und führt zu Gewalt.
Gerade deshalb darf der Begriff nicht beliebig verwendet werden.
Wenn Regierungen jede Kritik an einem Militäreinsatz als antisemitisch bezeichnen, verwischen sie aber die Grenze zwischen Menschenfeindlichkeit und politischem Widerspruch. Das kann dazu führen, dass tatsächlicher Antisemitismus weniger ernst genommen wird.
Das Nexus-Dokument warnt ausdrücklich davor, Antisemitismusvorwürfe zur Unterdrückung legitimer Israelkritik einzusetzen. Auch harte, ungerechte oder polemische Kritik an Israel ist nicht automatisch antisemitisch.
Nicht jede falsche Behauptung ist Antisemitismus. Nicht jede Einseitigkeit ist Judenhass. Und nicht jeder, der Netanjahus Regierung verurteilt, will Israel oder jüdische Menschen vernichten.
Umgekehrt wird eine antisemitische Aussage nicht dadurch akzeptabel, dass man „Israel“ statt „Juden“ sagt.
Es kommt auf Inhalt, Zusammenhang und Zielrichtung an. Und das ist oft eine schwierige Gratwanderung.
Zwei Wahrheiten müssen gleichzeitig gelten
Die Hamas hat am 7. Oktober 2023 schwere Verbrechen begangen.
Und die israelische Regierung trägt Verantwortung für schwerste Verbrechen an der palästinensischen Bevölkerung.
Jüdische Menschen haben ein Recht auf Sicherheit.
Und palästinensische Menschen haben dasselbe Recht.
Israelische Zivilisten dürfen nicht ermordet oder verschleppt werden.
Und palästinensische Zivilisten dürfen nicht bombardiert, ausgehungert oder vertrieben werden.
Antisemitismus muss bekämpft werden.
Und die israelische Regierung muss kritisiert, politisch unter Druck gesetzt und bei begründetem Verdacht juristisch zur Verantwortung gezogen werden können.
Keine dieser Aussagen hebt die andere auf.
Menschenrechte sind keine Belohnung für politisches Wohlverhalten. Sie gelten nicht nur für die Seite, mit der man sich identifiziert. Sie gelten universell – oder sie sind keine Menschenrechte.
Nicht in unserem Namen
Benjamin Netanjahu darf sich nicht hinter jüdischen Menschen verstecken.
Die Hamas darf sich nicht hinter der palästinensischen Bevölkerung verstecken.
Und deutsche Politik darf ihre historische Verantwortung nicht darauf reduzieren, jede Entscheidung einer israelischen Regierung zu unterstützen.
Aus der deutschen Geschichte folgt eine besondere Verpflichtung zum Schutz jüdischen Lebens. Daraus folgt aber kein Freibrief für Besatzung, Vertreibung oder Kriegsverbrechen. Im Gegenteil: Wer aus Auschwitz etwas gelernt haben will, muss die universelle Menschenwürde verteidigen.
Nicht nur dann, wenn es politisch bequem ist.
Wer Synagogen angreift, jüdische Menschen bedroht oder alte Verschwörungsmythen verbreitet, ist kein Kämpfer für Palästina. Er ist Antisemit.
Wer die Zivilbevölkerung Gazas kollektiv bestraft, ihre Lebensgrundlagen zerstört oder ihre Vertreibung fordert, verteidigt nicht einfach Israel. Er bekämpft die Rechte der Palästinenser.
Zwischen diesen beiden Positionen muss man sich nicht entscheiden. Man kann und muss beide ablehnen.
Gegen Antisemitismus. Gegen islamistischen Terror. Gegen Besatzung, Vertreibung und Kriegsverbrechen. Für gleiche Rechte, gleiche Würde und gleiche Sicherheit – für alle Menschen.